Qualitätsanspruch

brefis personal ag ist Mitglied bei swissstaffing, dem führenden Verband für Personaldienstleister

Wir haben das swisstaffing SQS-Label und stehen für ethisch korrektes Arbeiten sowie für hohe und professionelle Branchenstandards. Hier verpflichten sich alle Mitglieder zur Einhaltung der folgenden Statuten:

brefis personal ag verfügt über in der Personalarbeit qualifizierte und dem Dienstleistungsangebot entsprechend ausgebildete Mitarbeiter.
brefis personal ag bietet regelmässig Fachschulungen an, um alle Mitarbeiter auf den neuesten Stand zu bringen. Die Geschäftsleitung sorgt für die Einhaltung dieser Standards.

  • Die Vakanz ist erfasst; das Anforderungsprofil ist bekannt, ebenso Firma, Produkte, Führungsstil und Besonderheiten.
  • Der Kunde ist im Besitz einer Auftragsbestätigung mit Leistungsumfang und AGBs.
  • Die Bewerber sind erfasst und haben entweder Empfangsbestätigung oder Absage.
  • Der Inhalt der Gespräche mit den Bewerbern ist in den wesentlichen Punkten schriftlich festgehalten.
  • Aussagekräftige Dossiers sind nach Zustimmung des Bewerbers an den Kunden übermittelt.
  • Die Zustimmung des Bewerbers zum Einholen von Referenzen liegt vor.
  • Kunde und Bewerber sind regelmässig über den Fortschritt der Suche informiert.
  • Das Mandat ist administrativ korrekt und gemäss Auftragsbestätigung und AGBs abgewickelt.
  • Die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber sind an diese zurückgegeben oder in Absprache mit diesen aufbewahrt.
  • Die Anforderungen des Datenschutzgesetzes bezüglich der Aufbewahrung vertraulicher Dokumente werden vollumfänglich beachtet.
  • Die Vakanz ist erfasst; das Anforderungsprofil und die Firma sind bekannt.
  • Der Kunde ist im Besitz der AGBs.
  • Ein Bewerbungsgespräch mit dem Kandidaten hat stattgefunden, die Stelle ist besprochen, der Inhalt des Gesprächs ist in den wesentlichen Punkten schriftlich festgehalten.
  • Aussagekräftige Dossiers sind nach Zustimmung des Bewerbers an den Kunden übermittelt.
  • Die Zustimmung des Bewerbers zum Einholen von Referenzen liegt vor.
  • Die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber sind an diese zurückgegeben oder in Absprache mit diesen aufbewahrt.
  • Die Anforderungen des Datenschutzgesetzes bezüglich der Aufbewahrung vertraulicher Dokumente werden vollumfänglich beachtet.
  • Die Vakanz ist erfasst; das Anforderungsprofil und die Firma sind bekannt.
  • Der Kunde besitzt eine Auftragsbestätigung mit Leistungsumfang und AGBs.
  • Ein Bewerbungsgespräch mit dem Kandidaten hat stattgefunden, die Stelle ist besprochen, der Inhalt des Gesprächs ist in den wesentlichen Punkten schriftlich festgehalten.
  • Ein Rahmenarbeitsvertrag mit dem/der Mitarbeiter(in) besteht, ebenso wie ein individueller Einsatzvertrag.
  • Arbeitsort sowie Beginn und Ende des Einsatzes inkl. Kündigungsfrist
  • Lohn, Nebenleistungen, Abzüge, Spesen inkl. Auszahlungstermine
  • Versicherungen (Prämien und Leistungen), Leistungen bei besonderen Bedingungen wie Militärdienst, Mutterschaft etc., Arbeitszeiten, allfällige besondere Vereinbarungen
  • Die Lohnabrechnung erfolgt korrekt und gesetzeskonform (SUVA-konformes Lohnprogramm).
  • Die BVG-Vorschriften werden eingehalten.
  • Die Lohn- und Sozialabgaben werden ebenfalls vorschriftsmässig eingehalten, abgerechnet und überwiesen.
  • Aussagekräftige Dossiers sind nach Zustimmung des Bewerbers an den Kunden übermittelt.
  • Die Zustimmung des Bewerbers zum Einholen von Referenzen liegt vor.
  • Der Einsatz ist administrativ korrekt und gemäss Auftragsbestätigung und AGBs abgewickelt.
  • Die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber sind an diese zurückgegeben oder in Absprache mit diesen aufbewahrt.
  • Die Anforderungen des Datenschutzgesetzes bezüglich der Aufbewahrung vertraulicher Dokumente werden vollumfänglich beachtet.
  • Aufträge für Outplacements werden nur von Firmen entgegengenommen oder von Kandidaten, die in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen.
  • Ein Berater darf nicht gleichzeitig individuelle Outplacement-Mandate und Rekrutierungsmandate betreuen.
  • Der Berater kennt die Sachlage (Kündigungsgrund).